Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch

Endor AG: Bestätigung der Standstill-Vereinbarung mit kreditgebenden Banken

Landshut, 2. April 2024 – Die kreditgebenden Banken haben der Endor AG bestätigt, dass die aufschiebenden Bedingungen der Standstill-Vereinbarung erfüllt sind und damit die Überbrückungskredite bis 30. Juni 2024 verlängert sind. Die Standstill-Vereinbarung gilt bis zum 30. Juni 2024. Die Endor AG hat sich gegenüber den kreditgebenden Banken verpflichtet, bestimmte laufende Verpflichtungen zu erfüllen. Im Fall der Nichterfüllung sind die Banken zur vorzeitigen Kündigung der Standstill-Vereinbarung berechtigt.

 

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